Unsere AML und Verifizierungsrichtlinien
Geldwäscherei bekämpfen wir nicht mit Worten, sondern mit konkreten Prozessen. Auf dieser Seite erklären wir, wann wir Sie verifizieren, welche Dokumente wir brauchen und was passiert, wenn etwas fehlt.
Unsere AML Richtlinien
Betrieben wird unsere Plattform von NovaForge Ltd unter der MGA-Lizenz der Malta Gaming Authority. Damit unterliegen wir vollständig den maltesischen Anti-Geldwäscherei-Vorschriften, den FATF-Empfehlungen sowie den geldwäscherechtlichen Pflichten, die für Schweizer Spieler gelten. Seit unserer Gründung 2025 gilt bei uns der Grundsatz: Kein Spielerkonto ohne Klärung der Identität, kein Geldfluss ohne nachvollziehbare Herkunft.
Drei Ziele stehen hinter jedem unserer Kontrollschritte: verhindern, dass unsere Plattform zur Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht wird, Minderjährige und gesperrte Personen vom Spiel auszuschliessen und die Integrität aller Ein- und Auszahlungen zu garantieren. Diese Pflichten haben Vorrang vor Komfort und Geschwindigkeit. Wo ein Risiko auffällig ist, halten wir eine Auszahlung zurück, bis die Sache geklärt ist.
- Vollunterstellung unter die MGA-Geldwäscherei-Richtlinien
- Benannter Geldwäschereibeauftragter (MLRO) mit Meldepflicht an die maltesische FIAU
- Risikoeinstufung jedes Spielerkontos bei Registrierung und laufender Aktualisierung
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Wann und womit wir prüfen
Die Identitätsprüfung (KYC) erfolgt bei uns gestaffelt. Bereits bei der Registrierung prüfen wir Alter, Adresse und Landesangaben gegen automatisierte Datenbanken. Vor Ihrer ersten Auszahlung ist die vollständige Verifizierung zwingend, und bei bestimmten Schwellenwerten oder Auffälligkeiten holen wir die Prüfung auch früher ein. Einzahlungen ab 10 CHF sind ohne vollständige Verifizierung möglich, Auszahlungen nicht.
Für die Prüfung brauchen wir drei Nachweise von Ihnen: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, einen Adressnachweis (Versorgerrechnung oder offizielles Dokument, nicht älter als drei Monate) und einen Zahlungsnachweis, der belegt, dass die genutzte Zahlungsmethode Ihnen gehört. Bei Karten genügt ein Foto der Karte mit verdeckter mittlerer Ziffernfolge, bei TWINT oder PostFinance ein Screenshot des Kontos mit sichtbarem Namen.
- Identitätsnachweis: Reisepass, Personalausweis oder Führerschein, beidseitig, gut lesbar
- Adressnachweis: Versorgerrechnung, Bankauszug oder behördliches Schreiben (maximal 3 Monate alt)
- Zahlungsmethodennachweis: Kartenfoto, Wallet-Screenshot oder Kontobeleg auf Ihren Namen
| Anlass | Was wir prüfen |
|---|---|
| Registrierung | Alter, Adresse, Land, Sanktions- und Politikerglisten |
| Erste Auszahlung | Vollständige KYC mit allen drei Dokumenten |
| Schwellenwerte und Auffälligkeiten | Erneute Prüfung und gegebenenfalls Herkunftsnachweis |
So läuft die Verifizierung ab
Hochgeladen werden die Dokumente direkt in Ihrem Konto im Bereich Verifizierung. Vier Schritte führen zum Ziel, und nach jedem Schritt sehen Sie den aktuellen Status.
- Dokumente fotografieren oder scannen, alle vier Ecken sichtbar, keine Spiegelungen
- Im Konto hochladen, pro Dokument eine Datei im Format JPG, PNG oder PDF
- Prüfung durch unser Compliance-Team, in der Regel innerhalb von 24 Stunden
- Bestätigung per E-Mail oder Rückmeldung mit konkreter Angabe, was fehlt
Datenschutz bei der Prüfung
Verschlüsselt übertragen und gespeichert werden Ihre Dokumente auf Servern in der Europäischen Union, getrennt von Ihren Spieldaten. Zugriff haben ausschliesslich befugte Mitarbeiter des Compliance-Teams, jede Einsicht wird protokolliert. Wir geben Ihre Dokumente niemals an Dritte weiter, ausser an Finanzaufsichtsbehörden, wenn eine gesetzliche Meldepflicht besteht. Ein watermarking-Verfahren verhindert zudem, dass hochgeladene Kopien ausserhalb des Prüfvorgangs zweckentfremdet werden können.
Nachweis der Geldquelle
Erreichen Ihre Einzahlungen ein erhebliches Volumen oder ergeben sich aus dem Spielverlauf Unstimmigkeiten, fordern wir einen Herkunftsnachweis (Source of Funds). Das ist kein Misstrauen Ihnen gegenüber, sondern eine gesetzliche Pflicht, die uns die MGA-Lizenz auferlegt. Ohne diese Prüfung dürften wir grosse Beträge gar nicht annehmen.
Als Beleg akzeptieren wir Arbeitsverträge oder Lohnabrechnungen, Steuerbescheide, Bankauszüge, Nachweise aus Vermietung, Veräusserung von Vermögenswerten, Erbschaft oder Unternehmensbeteiligungen. Relevant ist, dass der dokumentierte Betrag die Höhe Ihrer Einzahlungen plausibel erklärt. Ein einzelnes Dokument genügt meist; bei komplexen Konstellationen fragen wir gezielt nach.
Kontrolle Ihrer Transaktionen
Ein- und Auszahlungen im Blick
Jede Transaktion auf unserer Plattform durchläuft automatisierte Monitoring-Systeme, die Muster, Volumina und Abweichungen vom gewohnten Spielverhalten erkennen. Manuell gesichtet werden alle Fälle, die das System markiert. Für Auszahlungen gilt die Same-Methode-Regel: Ausgezahlt wird grundsätzlich auf dieselbe Zahlungsmethode, über die Sie eingezahlt haben. Hat ein Spieler mit TWINT eingezahlt, erfolgt die Auszahlung auf sein Bankkonto.
Gebühren erheben wir für keine Ein- oder Auszahlung. Die Auszahlungsdauer beträgt 0 bis 24 Stunden nach erfolgreicher Verifizierung.
| Limit | Betrag |
|---|---|
| Mindesteinzahlung | 10 CHF |
| Mindestauszahlung | 10 CHF |
| Maximale Auszahlung pro Tag | 2.300 CHF |
| Maximale Auszahlung pro Woche | 7.000 CHF |
Wenn Verifizierungen scheitern
Fehlen Dokumente oder sind sie unlesbar, abgelaufen oder widersprüchlich, setzen wir die Auszahlung aus, löschen aber kein Spielerkonto und kein Guthaben. Sie erhalten per E-Mail eine konkrete Beschreibung des Problems und in der Regel 30 Tage Zeit zur Nachbesserung. In dieser Zeit bleiben Einzahlungen möglich, Auszahlungen gesperrt.
Verstreicht die Frist fruchtlos, schränken wir das Konto auf Auszahlungssperre ein und erstatten das Restguthaben auf den nachweisbaren Ursprungsweg. Wird uns eine Identitätstäuschung, eine Übermittlung gefälschter Belege oder ein Verstoss gegen die eingeschränkten Länder (darunter die USA, das Vereinigte Königreich, Frankreich und Italien) bekannt, sperren wir das Konto sofort, froren das Guthaben und melden den Vorfall an die zuständige Behörde. Beschwerden zu solchen Entscheidungen richten Sie an [email protected]; unser Team antwortet rund um die Uhr.
Aufbewahrung Ihrer Dokumente
Fünf Jahre nach Schliessung Ihres Kontos bewahren wir die Verifizierungsunterlagen auf, wie es die maltesischen AML-Vorschriften vorschreiben. Diese Frist dient dem Nachweis gegenüber der Finanzaufsicht, dass unsere Prüfungen korrekt abliefen, und ermöglicht die Nachvollziehbarkeit von Ermittlungen. Nach Ablauf der Frist löschen wir die Dokumente unwiderruflich. Eine vorzeitige Löschung einzelner Nachweise ist deshalb nicht möglich, solange das Konto besteht oder die Frist läuft. Auskünfte darüber, welche Daten wir zu Ihrem Konto gespeichert haben, erhalten Sie jederzeit über [email protected].
Häufig gestellte Fragen
Muss ich mich schon vor der ersten Einzahlung verifizieren?
Eine vollständige Verifizierung verlangen wir vor der ersten Auszahlung. Bei der Registrierung prüfen wir Alter, Adresse und Land automatisch, und bei Schwellenwerten oder Auffälligkeiten fordern wir die Dokumente auch früher an.
Wie lange dauert die Prüfung meiner Dokumente?
In der Regel innerhalb von 24 Stunden nach dem Upload. Kommen Rückfragen hinzu, etwa bei unlesbaren Stellen, melden wir uns mit einer konkreten Angabe, was fehlt.
Warum wurde meine Auszahlung auf eine andere Methode ausgezahlt?
Nach der Same-Methode-Regel zahlen wir grundsätzlich auf den Weg aus, über den Sie eingezahlt haben. Ist das technisch nicht möglich, zum Beispiel bei Paysafecard, erfolgt die Auszahlung per Banküberweisung auf Ihr verifiziertes Konto.
Was passiert, wenn ich keinen Herkunftsnachweis liefere?
Ohne plausiblen Nachweis der Geldquelle dürfen wir grössere Beträge nicht annehmen bzw. auszahlen. Das Konto bleibt bestehen, aber Auszahlungen bleiben gesperrt, bis die Prüfung abgeschlossen ist.
Wer kann meine Dokumente einsehen?
Ausschliesslich befugte Mitarbeiter unseres Compliance-Teams, und jede Einsicht wird protokolliert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn eine gesetzliche Meldepflicht gegenüber der Finanzaufsicht besteht.